Regeln

ARES Regelkatalog und verwaltungsrechtliche Regularien

Dieser Katalog enthält die verpflichtenden Regelungen der virtuellen ARES Military für jeden Mitarbeiter (Letzte Aktualisierung: 27.04.2015, Lambert)

  • 1 – Betreff
    Betrifft alle Gäste, Anwärter, Mitglieder der virtuellen ARES Military.
  • 2 – Thema des Clans
    Das bespielte Thema des Clans ist eine virtuelle „Private Military Company“, ein privates militärisches Sicherheitsunternehmen. Eine genaue Beschreibung der aktuellen Inhalte ist der Website zu entnehmen.
  • 3 – Umgangsformen
    Es wird auf angemessene und respektvolle Umgangsformen und Diskussionskultur geachtet. Politische Werbung, nationalsozialistische oder rassistische Äußerungen sind unerwünscht. Im Zweifel hat der höchste anwesende Rang das Moderationsrecht im Gespräch.
  • 4 – Mindestalter
    Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt 18 Jahre. Das Management behält sich vor, bei nachgewiesener charakterlicher Eignung Ausnahmen zu genehmigen.
  • 5 – Rekrutierung
    Die Rekrutierung wird durch ein persönliches Gespräch mit einem Manager durchgeführt. Der schriftlichen Bewerbung ist optional.  Eignungsmaßstab sind ausschließlich: Motivation, Interesse am Thema und verfügbarer Zeitansatz. Bei Eignung erfolgt die Übernahme in die Kadettenzeit.
  • 6 – Kadettenzeit
    Die Kadettenzeit beträgt mindestens 8 (Acht) Teilnahmen an separaten Operationen. Um die Kadettenzeit erfolgreich beenden zu können müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Jeder Kadett hat innerhalb des ARES Teamspeaks sowie von ARMA 3 und deren Modifikationen den [ARES] Clantag in folgender Form zu tragen: [ARES] Vorname Nachname
  • 7 – Mitgliedschaft
    Mitglied ist jeder der die Kadettenzeit absolviert hat und von einem Manager aufgenommen wurde. Jedes Mitglied hat innerhalb des ARES Teamspeaks sowie von ARMA 3 und deren Modifikationen den [ARES] Clantag sowie den fiktiven, real klingenden Namen zu tragen.
  • 8 – Charaktererschaffung und Namensgebung
    Innerhalb der ARES Military wird innerhalb der Missionen und Gefechte ein fiktiver virtueller Charakter bespielt. Die Namensgebung innerhalb der ARES Military ist auf einen fiktiven „echt“ klingenden Namen wie zB „Max Mustermann“ festgelegt. Ruf- oder Spitznamen werden von den anderen Mitgliedern vergeben.
  • 9 – Taktische und Formale Standards
    (1) Einhaltung der Standards
    Alle festgeschriebenen taktischen und formalen ARES-Standards sind nach Anweisung, Erfordernis, bestem Wissen und Gewissen jederzeit umzusetzen.(2) Erhalt der Standards
    Jedes Mitglied hat die taktischen und formalen Standards regelmäßig zu trainieren. Leistungsbeurteilungen zur Überprüfung dürfen jederzeit durch das Management durchgeführt werden.
  • 10 – Pflichten der Mitglieder und Kadetten
    (1) Anwesenheitspflichten
    Es gibt keine Anwesenheitspflichten. Anwesenheiten werden jedoch durch Sold belohnt.(2) Meldepflicht
    Jedes Mitglied ist verpflichtet zu jedem Termin der im Kalender ausgeschrieben ist, eine Meldung zur Teilnahme abzugeben. Nicht eingereichte Meldungen reduzieren die Meldequote. Fällt eine Meldequote unter 70%, erfolgt eine einzige Ansprache durch das Management. Erfolgt nach einem angemessenen Zeitraum keine Besserung wird das Mitglied oder der Kadett gekündigt sowie der Account gesperrt. Der Datenstamm bleibt jedoch erhalten. Eine Neubewerbung ist unter positiven Grundvoraussetzungen möglich.

    (3) Erhaltung
    Jedes Mitglied hat seine Technik und Software eigenständig zu erhalten und bei Bedarf zu optimieren.

    (4) Selbstinformationspflicht
    Jedes Mitglied hat sich regelmäßig über anstehende Operationen, Missionen, Führungsinformationen, Änderungen oder das Modpaket zu informieren. Die Informationen werden im CMS, der Verwaltungssoftware der ARES Military Company bereitgestellt.

    (5) Rollenspiel und Immersionspflicht
    Jedes Mitglied hat die Pflicht innerhalb von Missionen und Operationen nach bestem Wissen und Fähigkeiten innerhalb seiner „Rolle“ bzw seines „Charakters“ zu spielen. Immersionsstörende Gespräche über unrelevante Themen sind unerwünscht. Wiederholte Störungen können zur Kündigung führen.

    (6) Dienstanweisungen
    Innerhalb der Gefechte, Missionen und Operationen werden Dienstanweisungen durch berechtigte Vorgesetze in mündlicher oder schriftlicher Form ausgegeben. Anweisungsberechtigt sind vorgesetzte und eingesetzte Dienstgrade. Dienstanweisungen sind zu befolgen. Nichtbefolgen von Dienstanweisungen zieht disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich.

  • 11 – Rechte des Mitglieds
    (1) Kosten
    Jedes Mitglied hat das Recht die bereitgestellte Technik der ARES Military kostenfrei gem. seinen zugeteilten Zugangsberechtigungen zu nutzen.(2) Vorschlagsrecht
    Jedes Mitglied hat das Recht, außerhalb von Operationen, Vorschläge zur Verbesserung von Taktiken, Website, Anforderungsprofilen, ect zu machen.

    (3) Beschwerderecht
    Jedes Mitglied hat das Recht Beschwerde beim Management einzureichen, jede Beschwerde muss vom Management gehört und angemessen bearbeitet werden.

    (5) Ausbildungsrecht
    Jedes Mitglied hat das Recht an den von der Company veranstalteten Ausbildungseinheiten teilzunehmen. Jede vollständig absolvierte Ausbildungseinheit wird in den Personalakten festgehalten und bei Belobigungen, Beförderungen und Auswahl der Dienstposten berücksichtigt. Dies gilt auch für Kadetten

    (4) Rechte der Ränge
    Der Rang spiegelt Dienstzeit, Erfahrung, Wissen und Funktionsposten wieder. Der höchste anwesende Rang hat das Führungsrecht und die Führungspflicht gegenüber Rangniederen innerhalb der Operation. Das verteilen von freien Plätzen, Funktionsposten, Ausrüstung, ect erfolgt der Rangordnung nach, höchste Ränge haben das Vorrecht. Der höchste anwesende Rang hat das Moderationsrecht und -pflicht innerhalb des Teamspeak. Der Rang „Specialist“ erwirbt mit seiner Beförderung automatisch die Ausbilderberechtigung für sein Spezialgebiet.

    (5) Mitgliedschaft in mehreren Clans
    Mitgliedschaft in anderen ARMA Clans ist grundsätzlich möglich, resultiert jedoch in der Begrenzung der Aufstiegschancen bei ARES Military bis incl. Operator. Wird nachträglich in einen anderen Clan, dessen Inhalt taktisches Gaming in ARMA ist, eingetreten, resultiert dies ggf.  in einer Ranganpassung.

  • 12 – Rechte des Managements und der operativen Führung
    (1) Unterscheidung
    Die administrative Führung ist von der operativen Führung getrennt. Die Administrative Führung ist mit [Manager] benannt, die operative Führung mit [Supervisor].  [Manager] bilden den gleichberechtigte Stab der die Gemeinschaft außerhalb der Operationen leitet und organisiert. [Supervisoren] sind die kommissarisch vorgesetzten militärischen Leitungsorgane während der Operation. Supervisor ist kein Dienstgrad, sondern ein Funktionsposten der nur so lange besetzt werden darf, wie der Mitarbeiter eine dem Dienstposten angemessene Leistung und Verhalten bringt.(2) Beförderung in das Management oder auf den Dienstposten des Supervisors
    Beförderungen in das Management werden durch einstimmigen Beschluss des Managements selbst beschlossen.
    Beförderungen auf den Dienstposten des Supervisors werden durch mehrheitlichen Beschluss des Managements beschlossen. Geeignete und leistungsstarke Kandidaten können sich jederzeit selbst vorschlagen. Eine interne Bewerbung von Mitarbeitern für Management- oder Supervisorposten ist einmal alle 2 Monate möglich. Die Beförderung auf diese Posten ist eine Funktionsbeförderung, gemessen an Planstellenanzahl, welche bei Nichteignung oder nachlassender Leistung jederzeit wieder Rückgängig gemacht werden kann.

    (3) Disziplinarischer Vorgesetzter
    Jedes Mitglied des Managements ist seinen zugeteilten Mitarbeitern arbeitsrechtlich vorgesetzt und verantwortlich. Arbeitsrechtliche Werkzeuge sind: Geldstrafen, Dauerhafter Ban vom Teamspeak, Kündigung.
    Jeder Supervisor ist seinen zugeteilten Mitarbeitern disziplinarisch vorgesetzt und verantwortlich. Disziplinare Werkzeuge sind: Soldabzüge, Zeitweiser Ban vom Teamspeak

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    (4) – Dienstanweisungen
    Innerhalb der Gefechte, Missionen und Operationen werden Dienstanweisungen durch berechtigte Vorgesetze in mündlicher oder schriftlicher Form ausgegeben. Dienstanweisungen sind zu befolgen. Nichtbefolgen von Dienstanweisungen zieht disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich. Außerhalb der Operationen, auch in anderen Spielen, sind alle Dienstanweisungen nichtig. In der Operation steht der Supervisor also über dem Manager.

    (5) Abstimmungen
    Bestimmte Änderungen müssen in Managementmeetings durch eine Abstimmung beschlossen werden. Diese sind in der AKV festgelegt.

    (6) Stimmwertung
    Die Stimme aller Manager werden gleichberechtigt gewertet.

    (7) Stimmwertung Planungsstab und Vetorecht
    -zZ. Aufgehoben-

    (8) Abwahl von Management und Supervisoren
    Die Abwahl oder Kündigung von Managern und Supervisoren erfolgt durch Tod oder Mehrheitsbeschluss des Managements

  • 13 – Pflichten des Managements und der Supervisoren
    (1) Grundsätzliche Anforderung von Managern
    Von Managern wird ein erhöhtes Maß an Anwesenheit (TS), Kommunikation mit Management und Mitgliedern, Wissen zum Thema „Militär, ARES Military, PMC, ARMA 3, Missionsbau und Scripting“ erwartet.

    (1a) Grundsätzliche Anforderung von Supervisoren
    Von Supervisoren wird ein erhöhtes Maß an Anwesenheit (TS und Operation), Kommunikation, Militärischer Führung, Wissen zum Thema „Militär, ARES Military, PMC, ARMA 3,“ erwartet.
    (2) Verantwortung
    Das Management  hat die Verantwortung alle Clangeschäfte im positiven Sinne zu fördern.

    (3) Führungsverantwortung
    Manager haben die Verantwortung in Recht und Pflicht die Administration in Bezug auf die Arbeitstätigkeit der ARES Military zu leiten.

    (4) Kommunikationspflicht
    Jedes Mitglied des Stabes ist verpflichtet im CMS aktiv zu sein und zu JEDER schriftlichen Anfrage, Vorschlag oder Abstimmung im seine Meinung in schriftlicher Form, für alle Manager lesbar, kund zu tun.

  • 14 – Ausnahmen und Änderungen
    Ausnahmen und Änderungen von allen Regelungen dürfen nur das Management durchgeführt werden.
  • 15 – Ausschluss aus ARES
    Das nutzen von Cheats, Cheattools oder ähnlichen Programmen, Nichtbefolgen der Verpflichtenden Regelungen, kontinuierliche länger anhaltende ungemeldete Nichtanwesenheit, charakterliche Nichteignung und der eigene Wunsch können zum fristlosen Kündigung und daraus folgend zum Ausschluss aus ARES Military Company führen. Ein Ausschluss aus der Gemeinschaft erfolgt stets durch Entscheidung des Managements.

 

Gezeichnet:

Glenn Lambert – ARES Military Management

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